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Marktgemeinde Andorf
Marktgemeinde Andorf Adresse: Hauptstraße 32, 4770 Andorf Telefon: 07766/2255 Fax: 07766/2257 E-Mail: gemeinde@andorf.ooe.gv.at
Homepage der Marktgemeinde Andorf bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Marktgemeinde Andorf
Schreiben an die Marktgemeinde Andorf richten Sie bitte an folgende Adresse: Hauptstraße 32, 4770 Andorf
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 07766/2257. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 07766/2255 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse gemeinde@andorf.ooe.gv.at der Marktgemeinde Andorf.
Die Marktgemeinde Andorf stellt ab 01.01.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des "Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde" gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Marktgemeinde Andorf, die nicht in der nachstehenden Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.
Für die elektronische Kommunikation mit der Marktgemeinde Andorf können folgende Formate verwendet werden:
Elektronische Antragstellung: Für eine elektronische Antragstellung stellt die Marktgemeinde Andorf auf ihrer Website unter "https://www.andorf.at" Online-Formulare zur Verfügung.
Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller*innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.
Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Marktgemeinde Andorf erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen am Montag von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie von Dienstag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
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