Hundehaltung

ein Diagramm eines Firmenlogos

ein kleiner Hund, der im Gras sitzt

                        Grundregeln für das Zusammenleben von Mensch und Hund

Unsere „vierbeinigen Freunde“ haben es nicht immer leicht. Zum Schutz der Mitmenschen und zum Schutz des Hundes selbst ist es notwendig, die wichtigsten geltenden Bestimmungen zu kennen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen. 

Um Ihnen Beanstandungen mit der Behörde und Konflikte mit anderen Personen zu ersparen, bitten wir daher um Einhaltung folgender gesetzlicher Bestimmungen:  

 

  • Im gesamten Ortsgebiet besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde – diese Regelung ist auch zum Schutz Ihres Hundes notwendig, damit er jederzeit vor Gefahren (Autos, andere Hunde,…) geschützt werden kann.
  • Beseitigen Sie bitte die Exkremente Ihres Hundes – Hundekot gehört nicht auf den Gehsteig oder in private Gärten. Wir haben im Gemeindegebiet viele Hundekotsackspender verteilt, bitte benützen Sie diese Säcke!
  • Bitte halten Sie Ihren Hund von öffentlichen Spielplätzen fern – die Sandkästen werden oft als Hundeklo benützt – bitte sorgen Sie für Sauberkeit! – Die Kinder sagen Danke!
  • Verwahren Sie auch zu Hause Ihren Hund so, dass er weder Menschen noch Tiere gefährden bzw. belästigen kann. Daher sorgen Sie bitte für die richtige Umzäunung Ihres Grundstückes, lassen Sie Ihren Hund im Siedlungsgebiet oder       in  den Ortschaften nicht frei herumstreunen! § 3 Abs. 2 Oö Hundehaltegesetz 2002 lautet: „Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht     unbeaufsichtigt herumlaufen kann“.

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens bitten wir um Einhaltung dieser Regeln und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Hund! 


HundekotsackSpender - STANDORTE 24.07.2023.pdf