Lehrlingsförderungsaktion

Neue Förderungsrichtlinien für die Einstellung von Lehrlingen Der Gemeinderat der Marktgemeinde Andorf hat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2001 neue Förderungsrichtlinien für die Einstellung von Lehrlingen ab dem 01. Jänner 2001 beschlossen. Es wird nunmehr für jeden ab 01. Jänner 2001 neu eingestellten Lehrling in einem Andorfer Betrieb ein Pauschalbetrag von € 100,-- nach Ablauf des 1. Lehrjahres gewährt. Die Lehrlingsförderung ist beim Marktgemeindeamt Andorf mittels aufgelegtem Formblatt bis spätestens zum Ende des 2. Lehrjahres zu beantragen. Als Beilage zum Ansuchen ist eine Kopie des Lehrvertrages beizuschließen.

Zuständig

Formulare