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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Nachweis der Geburt (z.B. Geburtsurkunde)
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass, Personalausweis)
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Heiratsurkunde Vorehe
Nachweise über die Auflösung der Vorehe (Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise (bei Wohnsitz im Ausland)
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsangehörigen, je nach Sachlage vorzulegen sein: z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung, entsprechende Übersetzung, Beglaubigung)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (unter 18 Jahren)
Gerichtsbeschluss über die Ehefähigkeitserklärung mit Rechtskraftklausel (Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren)
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig
AR. Manuela KARL
(Leiterin des Bürgerservice u. Standesamtes)
Irene Schreiner
(Vertragsbedienstete)