Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Nachweis der Geburt (z.B. Geburtsurkunde)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass, Personalausweis)
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Heiratsurkunde Vorehe
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehe (Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise (bei Wohnsitz im Ausland)
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsangehörigen, je nach Sachlage vorzulegen sein: z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung, entsprechende Übersetzung, Beglaubigung)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (unter 18 Jahren) 
  • Gerichtsbeschluss über die Ehefähigkeitserklärung mit Rechtskraftklausel (Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren)
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig